Der Albrecht
Unabhängige Hochschulzeitung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Super-GAU oder Super-CAU

Was sich durch den Regierungswechsel in Schleswig-Holstein für uns wirklich ändert

von Hannes Reinhardt

Bei welcher Partei man auch immer bei der Landtagswahl Ende September sein Kreuzchen gesetzt hat, die für uns Studierende sicherlich beste und wichtigste Nachricht vorweg: Es wird erstmal keine Studiengebühren an den Hochschulen in Schleswig-Holstein geben. Wollte sich die CDU in der Großen Koalition während der letzten Legislaturperiode in der Frage „Studiengebühren: Ja oder Nein“ noch an den anderen norddeutschen Bundesländern orientieren (was sich als schwierig darstellte, da mit Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zwei der Bundesländer keine Studiengebühren erheben, die zwei anderen Bundesländer – Niedersachsen und Hamburg – dies jedoch tun), so sieht sie nun erstmal grundsätzlich von dieser Maßnahme ab. Als Begründung wird angeführt, Studiengebühren seien zur Zeit aufgrund des großen gesellschaftlichen Widerstands praktisch nicht durchsetzbar. Mittlerweile wurde der Verzicht auf Studiengebühren sogar im schwarz-gelben Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zu diesem Entschluss dürften die vielen Protestaktionen in den letzten Jahren in nicht allzu kleinem Umfang beigetragen haben. So sehr man auch am Erfolg derartiger Aktionen zweifeln mag: Unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen gehört bei keiner Regierungspartei zu den beliebtesten Aspekten der politischen Arbeit. Zudem stellt die jetzige Studierendenschaft eine in Zahl und Einfluss nicht zu unterschätzende Wählerschaft dar. Insofern können sich die Studierenden in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu Studierenden in anderen CDU-geführten Bundesländern glücklich schätzen: Es bleibt in den nächsten Semestern beim jetzigen Semesterbeitrag. Jedoch wird sich die CAU auf eine weiterhin hohe Zahl von Studienanfängern in den nächsten Jahren einstellen müssen.

Der von der Kieler Studierendenschaft teils heftig kritisierte, Ende 2008 unterzeichnete Hochschulvertrag wird von der neuen schwarz-gelben Landesregierung nicht in Frage gestellt. Dazu gehören auch die vereinbarten Zielsetzungen: Mit dem neuen Hochschulgesetz sollten die Eigenverantwortung, die Führungskompetenz und die Profilbildung der Hochschulen gestärkt werden. Mit dieser Maxime als Basis will die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen prüfen, in welchen Punkten einzelne Regelungen und/oder die Umsetzung des Hochschulgesetzes im Sinne des Bürokratieabbaus und einer größeren Flexibilität verändert werden müssen. Zudem soll in diesem Rahmen zusätzlich die Schaffung einer Wissenschaftskommission, die eine beratende Funktion einnehmen könnte, zur Diskussion gestellt werden. Die Unterstützung der Hochschulen bei Anträgen zur Exzellenzinitiative wurde ebenfalls von CDU und FDP vereinbart, zusammen mit der Zusage, die notwendige Finanzierung bereitzustellen. Die Stärkung der Lehrerbildung soll speziell in den Fachrichtungen und Studiengängen angestrebt werden, in denen absehbar ein erheblicher Mangel im Bereich des Lehrernachwuchses besteht.

Die Ziele des Bologna-Prozesses (bessere Studierbarkeit der Studiengänge, Senkung der Zahl der Studienabbrecher, Internationalisierung des Studiums sowie Qualitätssicherung) bilden für die neue Landesregierung auch weiterhin die Grundlage für Studium und Lehre. Die im Widerspruch zu diesen Zielen stehenden Probleme bei der Einführung der zweistufigen Studienstruktur wollen CDU und FDP möglichst rasch beseitigen. Dies gilt insbesondere für jene Fälle, in denen eine übermäßige Arbeits- und Prüfungsbelastung der Studierenden die Studierbarkeit der neuen Studiengänge erheblich beeinträchtigt. Gerade die starke Belastung der Bachelor-Studierenden stellt einen Hauptkritikpunkt am Bologna-Prozess dar, sodass höchstwahrscheinlich viele CAU-Studenten besonders hier auf schnelle Erfolge hoffen werden.

Kommentar hinterlassen