Un(i)gewollte Kinder
22. April 2010 | Kategorie: Hochschule Keine Kommentare »Familienfreundliche Uni nur für MitarbeiterInnen
ein Hochschulzertifikat, das die Studierenden vergisst
von Andrea Weinke
Seit 2002 ist die CAU als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Diese Auszeichnung wird von der berufundfamilie gGmbH verliehen und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Ziel ist es, die betreffende Hochschule familienfreundlicher zu machen. Genauere Vorschriften gibt es nicht. An jeder Hochschule wird ein Gremium gebildet, das alle an der Uni vertretenen sozialen Gruppen enthält. Dieses Gremium nimmt die Zustände an der Uni unter die Lupe und legt schließlich Maßnahmen fest, die nötig sind, um Studieren, beziehungsweise Lehren und Familie besser vereinbar zu machen. Nachdem die Vorschläge offiziell abgesegnet wurden, erhält die Hochschule für drei Jahre das Zertifikat. In dieser Zeit müssen die Vorschläge umgesetzt werden. Nur dann hat die Hochschule die Möglichkeit, reauditiert zu werden, also das Zertifikat erneut zu erhalten.
Im Rahmen des Re-Auditierungsprozesses werden neue Ziele festgelegt, die in den nächsten drei Jahren zu realisieren sind. Am 4. März wurde ein Eltern-Kind-Büro im Bioturm eröffnet. Das Büro beherbergt zwei Arbeitsplätze für die Eltern und Spielmöglichkeiten für den Nachwuchs. Ein Kompromiss, trotz ausfallender Kinderbetreuung arbeiten zu können. Beispiele für im Rahmen des Zertifikats durchgesetzte Maßnahmen sind: flexible Arbeitszeiten für MitarbeiterInnen, eine Online-Mitfahrbörse für MitarbeiterInnen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen, Beratung für Doppelkarrieren von MitarbeiternInnen, ein Preis für in Teilzeit errungene Forschungsergebnisse, eine Online-Mitarbeiterzeitschrift. Zu viele MitarbeiterInnen in einem Satz.
Doch genau das beinhaltet das Konzept der familienfreundlichen Hochschule bei genauerer Betrachtung. Es geht darum, die jeweilige Hochschule für momentane und zukünftige MitarbeiterInnen attraktiver zu machen. Studierenden wurde nur wenig Platz eingeräumt. Erst jetzt, knapp acht Jahre nach der ersten Zertifi zierung, sollen im Rahmen des Programms Seminare für studierende Eltern zu Themen wie Lern- und Arbeitstechniken, Selbstorganisation, Zeitmanagement oder Stressreduzierung angeboten werden. Auch ist geplant, dass die für viele Studiengänge geforderten Praktika in Teilzeit absolviert werden können und die Uni den StudentInnen bei der Suche nach entsprechenden Unternehmen behilflich ist. Bereits in Kraft getreten ist eine Sonderregelung der Bibliothek, die besagt, dass sich Studierende mit Kindern Bücher aus dem Präsenzbestand für zwei Tage ausleihen dürfen. Der Eltern-Kind-Arbeitsraum darf in Ausnahmefällen von Studierenden genutzt werden.
Dass Kinder manchmal mit in den Hörsaal müssen, hängt vor allem mit dem zu geringen Angebot an Betreuungsmöglichkeiten zusammen. Vom Studentenwerk werden zwar Kita- und Krippenplätze vergeben, das Angebot reicht jedoch bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Ein gesetzlich verankerter Betreuungsanspruch besteht erst für Kinder ab drei Jahren. Für diese Altersgruppe werden in Kiel 98 Plätze vom Studentenwerk an Studierende vermittelt. „Dort sieht die Situation auch ganz gut aus“, verrät Frau Prochnow vom Studentenwerk Schleswig- Holstein. Problematisch wird es jedoch bei Kindern unter drei Jahren. Insgesamt werden vom Studentenwerk 60 Plätze für Kinder dieser Altersgruppe an Studierende vermittelt.
Das sind viel zu wenig. „Wir benötigen mindestens noch mal so viele, wenn nicht sogar das eineinhalbfache an Plätzen“ so Frau Prochnow. Da sich die Uni für die Kindertagesststätte in der Olshausenstraße ein Belegrecht von 10 Plätzen gesichert hat, variiert die reale Anzahl der verfügbaren Plätze zwischen 50 und 60. Eine Maßnahme, um den Standort Kiel für zukünftige MitarbeiterInnen attraktiver zu gestalten, um so den Studierenden die fachlich bestmöglichste Ausbildung bieten zu können. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass sich die Eltern nur dann voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren können, wenn ihre Kinder in der Zeit betreut werden. So kommt die Frage auf, warum in der neu eröffneten Campuskrippe am Westring von 20 Plätzen nur fünf für Kinder von Studierenden reserviert sind. „Da die Uni den Bau finanziert hat, behält sie sich auch die Belegrechte vor“ erklärt Frau Prochnow.
„Die Kinder werden in allen Tagesstätten ganztägig betreut, da nur das den Eltern wirklich weiterhilft“, so Frau Prochnow weiter. 240 € plus 28 € Essensgeld muss pro Kind monatlich von den Eltern gezahlt werden. Die Kosten werden auf Antrag vom Jugendamt übernommen. Je nach finanzieller Situation wird berechnet, wie hoch der zu erbringende Anteil der Eltern an der Kinderbetreuung ist. Welches Kind einen der begehrten Plätze bekommt, hängt von der sozialen Situation der Familien ab. Um die ihm zur Verfügung stehenden Plätze möglichst gerecht zu verteilen, unterscheidet das Studentenwerk verschiedene Gruppen. So haben alleinerziehende Studierende höchste Priorität Kinder, deren Eltern beide studieren, werden denen mit einem arbeitenden und einem studierenden Elternteil vorgezogen. Da die Kindertagesstätten kommunale Unterstützung erhalten, werden in den Tagesstätten des Studentenwerks auch Kinder, deren Eltern nicht studieren aufgenommen, sollten freie Kapazitäten vorhanden sein.
Trotz dieser Abstufungen müssen auch Alleinerziehende sehr lange warten, um ihren Nachwuchs unterbringen zu können. So wartet Rebecca, alleinerziehende Mutter eines 15 Monate alten Sohnes, noch immer auf eine Rückmeldung. Sie hat ihn nach längerer Suche bei einer Tagesmutter unterbringen können. Und auch das war nicht unproblematisch, da sie bereits eine Woche nach der Geburt wieder ins Studium eingestiegen ist. Seitdem meistert sie täglich den Spagat zwischen Studium und Kind. Zwei Fulltimejobs, die unter einen Hut gebracht werden wollen. „Ich hab`s mir am Anfang viel einfacher vorgestellt. Ich dachte wickeln und stillen, das schaff ich alles in einer halben Stunde und dann gehe ich mal wieder studieren.“
Im ersten Monat saß Rebecca mit Kind im Hörsaal. Heute muss sie mindestens eine halbe Stunde eher los, um Lukas bei der Tagesmutter abzugeben. Die Betreuung der Kinder von Tagesmüttern wird, genauso wie der Platz in Kindertagesstätten, vom Jugendamt anteilig oder voll bezahlt. Weitere finanzielle Hilfen können Studierende mit Kindern in Form von Wohn- und Kindergeld erhalten. Ebenfalls wird das Kind bei der Berechnung des Bafög-Satzes berücksichtigt. Für Härtefälle hat das Studentenwerk Schleswig-Holstein einen Darlehensfond eingerichtet, um den Eltern das Fortsetzen ihres Studiums zu ermöglichen. Auch gibt es die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn das zweite Elternteil nicht für das Kind aufkommt.
Dass sie sich kein Urlaubssemester genommen hat, bereut Rebecca nicht, obwohl sie manchmal gerne mit ihrem Kind zu Hause geblieben wäre. Jetzt profitiert sie davon, da sie im Stoff geblieben ist und den Anschluss zu ihren KommilitonInnen nicht verloren hat. „Komplett alleine gelassen wurde ich nicht“, erzählt sie auf die Frage nach Unterstützung seitens der Uni. Sie hat während der Schwangerschaft das Beratungsangebot des Studentenwerks und des ASTAs in Anspruch genommen, sich aber auch im Internet informiert. Rebecca wurden Scheine ausgestellt, obwohl sie durch die Geburt mehr als zwei Mal gefehlt hat. Eine Familiengerechte Hochschule sollte jedoch mehr für studierende Eltern tun.
Ein großes Problem ist die Kinderbetreuung. Der Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist viel höher als das Angebot. Trotzdem wird von der Uni eine Krippe gebaut, in der nicht einmal die Hälfte der Plätze für Kinder von Studierenden vorgesehen ist. Aus der Not heraus wurde durch eine Elterninitiative in der Mensa II eine Krabbelgruppe gegründet. Hier passen immer zwei bis drei Eltern auf eine Gruppe Kinder von Studierenden auf. Für die Kinder bedeutet das immer wechselnde Bezugspersonen, für die Eltern ist es die einzige Möglichkeit, ihr Kind nicht mit in den Hörsaal nehmen zu müssen. Aber auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten besteht Handlungsbedarf. So sind zum Beispiel auf dem gesamten Campus nur zwei Wickelräume vorhanden und in einigen Seminargebäuden glänzen Aufzüge durch Abwesenheit. Praxisfern ist auch, dass ein Kind nicht bei den Abschlussarbeiten angerechnet wird. So müssen Eltern auch bei Krankheit der Kinder in der gleichen Zeit den selben Seitenumfang abgeben, wie es Studierende ohne Kinder tun müssen. Eine Fristverlängerung oder eine Verkürzung der Seitenanzahl bei nachgewiesener Krankheit des Kindes wäre ein kleines Entgegenkommen an die Eltern und würde unsere Hochschule auch für StudentInnen etwas familienfreundlicher machen.

